Sie sehen hier einen Auszug aus der Gebührensatzung der Musikschule (vollständig auch zeitnah hier zum Herunterladen) ,
die nach folgenden Tarifen erhoben werden:
Tarif 1 - gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres, Schüler,
Auszubildende sowie Studierende an Hoch- und Fachschulen, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst.